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01.12.2025

Herzlich Willkommen

auf der Webseite der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Mit unserer Arbeit als Präsidentin und Präsident der Schiedsgerichtsbarkeit verbinden wir die Hoffnung und setzen uns als Ziel, dass Ansprüche wegen NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Zukunft besser durchgesetzt werden können.

Ab dem 1. Dezember 2025 können NS-Verfolgte oder ihre Nachkommen Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein alternativer Streitbeilegungsmechanismus bei Differenzen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Sie wurde von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden unter Einbeziehung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference eingerichtet.

Ein Schiedsverfahren kann von den Opfern oder ihren Nachkommen eingeleitet werden, wenn seitens der Kulturgut bewahrenden Einrichtung ein stehendes Angebot vorliegt oder diese der Befassung durch die Schiedsgerichtsbarkeit im Einzelfall zustimmt. Auch die Kulturgut bewahrenden Einrichtungen können ein Verfahren einleiten, sofern die andere Partei dem zustimmt.  
Eine Übersicht der bislang abgegebenen stehenden Angebote finden Sie auf dieser Webseite. Hier finden Sie auch das Verzeichnis der 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie eine Übersicht über den Ablauf der Verfahren. Darüber hinaus finden sie hier die Grundlagendokumente zur Arbeit der Schiedsgerichtsbarkeit sowie den Kontakt zu unserer Schiedsstelle, an die Sie sich mit Fragen und Anträgen wenden können.

Ihre
Elisabeth Steiner und Peter Müller

11.12.2025

Newsletter N°21 des Network of European Restitution Committees on Nazi-Looted Art

Die 21. Ausgabe des Newsletters vom Network of European Restitution Committees on Nazi-Looted Art ist erschienen.
Zum Abschluss des französischen Vorsitzes des Netzwerks blickt diese Ausgabe auf die europäische Konferenz „Recovered memories” zurück, die am 26. Juni 2025 von der CIVS in Paris organisiert wurde. Sie enthält außerdem Informationen über die Projekte der österreichischen Kommission, die 2026 den Vorsitz des Netzwerks übernehmen wird, sowie über die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die am 1. Dezember 2025 in Deutschland ihre Arbeit aufgenommen hat. Schließlich gehen die fünf Mitgliedskommissionen des europäischen Netzwerks in dieser Ausgabe auch auf ihre jüngsten Empfehlungen ein.

Kontakt

Schiedsstelle
Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

Seydelstraße 18
10117 Berlin

+49 (0) 30 233 8493 90

schiedsstelle@schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de

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