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01.12.2025

Herzlich Willkommen

auf der Webseite der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Mit unserer Arbeit als Präsidentin und Präsident der Schiedsgerichtsbarkeit verbinden wir die Hoffnung und setzen uns als Ziel, dass Ansprüche wegen NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Zukunft besser durchgesetzt werden können.

Ab dem 1. Dezember 2025 können NS-Verfolgte oder ihre Nachkommen Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein alternativer Streitbeilegungsmechanismus bei Differenzen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Sie wurde von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden unter Einbeziehung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference eingerichtet.

Ein Schiedsverfahren kann von den Opfern oder ihren Nachkommen eingeleitet werden, wenn seitens der Kulturgut bewahrenden Einrichtung ein stehendes Angebot vorliegt oder diese der Befassung durch die Schiedsgerichtsbarkeit im Einzelfall zustimmt. Auch die Kulturgut bewahrenden Einrichtungen können ein Verfahren einleiten, sofern die andere Partei dem zustimmt.  

Eine Übersicht der bislang abgegebenen stehenden Angebote finden Sie auf dieser Webseite. Hier finden Sie auch das Verzeichnis der 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie eine Übersicht über den Ablauf der Verfahren. Darüber hinaus finden sie hier die Grundlagendokumente zur Arbeit der Schiedsgerichtsbarkeit sowie den Kontakt zu unserer Schiedsstelle, an die Sie sich mit Fragen und Anträgen wenden können.

Ihre

Elisabeth Steiner und Peter Müller

Kontakt

Schiedsstelle
Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

Seydelstraße 18
10117 Berlin

+49 (0) 30 233 8493 90

schiedsstelle@schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de

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