Schiedsverfahren
Was ist ein Schiedsverfahren?
Ein Schiedsverfahren ist ein alternatives Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichte. Es bietet den beteiligten Parteien die Möglichkeit, Sachverhalte durch ein unabhängiges Schiedsgericht klären zu lassen. Die gesetzlichen Grundlagen eines Schiedsverfahrens sind in der Zivilprozessordnung (§§ 1029 ff. ZPO) geregelt. Das je Verfahren konstituierte Schiedsgericht hört die Beteiligten an, prüft vorgelegte Unterlagen sowie vorgebrachte Argumente und fällt am Ende des Verfahrens eine Entscheidung – den sogenannten Schiedsspruch. Dieser ist verbindlich und hat die gleiche Wirkung wie ein staatliches Gerichtsurteil. Eine Aufhebung des Schiedsspruchs ist in den gesetzlich bestimmten Grenzen der Zivilprozessordnung möglich.
Mit der Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut steht diese Form der Streitbeilegung nun auch für den Themenkomplex NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts zur Verfügung. Die Schiedsgerichte der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut entscheiden auf Grundlage einer Schiedsordnung und eines Bewertungsrahmens.
Für wen ist ein Schiedsverfahren?
Die Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut sollen Streitigkeiten über die mögliche Rückgabe von NS-Raubgut klären. Somit steht in aller Regel auf der einen Seite des Verfahrens die Einrichtung oder ihr Träger (Land/Kommune), die das strittige Kulturgut besitzt. Auf der anderen Seite steht die Partei, die vorbringt, dass ihr selbst oder ihren Vorfahren das Kulturgut NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde. Auf dieser Parteiseite können auch mehrere Parteien stehen. Daher kann auch die hier vorgehaltene Schiedsvereinbarung auf einer Parteiseite von mehreren Parteien gezeichnet werden. Wer konkret einen Antrag stellen kann, ergibt sich in erster Linie aus den Regelungen der Ziffern 3 und 6 des Bewertungsrahmens.